Lebensraum Höhn

Pflege & Assistenz

Heinrich-Haus mobil, denn Zuhause ist es am schönsten

Senioren oder Menschen mit Beeinträchtigungen können und wollen zuhause leben. Das unterstützen wir durch unsere ambulanten Dienstleistungen. Das heißt: Wir sind mobil und kommen zu Ihnen nach Hause. Dabei helfen wir Ihnen durch umfassende Pflege, Unterstützung und Assistenz über die „Hürden“ des Alltags. Genauso wichtig sind aber auch Ihre Lebensqualität, Ihr Wohlbefinden und Ihre Teilhabe. Deshalb nehmen wir uns Zeit für Sie und Ihre individuellen Wünsche.

 


Unsere Leistungen:

Grund- und Behandlungspflege

Grund- & Behandlungspflege

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.

 

Die Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegefachkräften durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.

Pflegeberatung

Pflegeberatungen

In § 37³ SGB XI, wird eine verpflichtende Pflegeberatung in den Häuslichkeiten der Betroffenen festgehalten, die ab Pflegegrad 2, anfällt. Konkret muss bei Pflegegrad 2 und 3 jeweils halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 jeweils vierteljährlich beraten werden. Die Pflegeberatung wird von qualifiziertem Fachpersonal übernommen. Dabei geht es darum sicherzustellen, dass die Pflege im nötigen Ausmaß langfristig gesichert wird und die Betroffenen über weitere Schritte Bescheid wissen. Nimmt man diese Pflegeberatungstermine nicht wahr, dort die Kürzung des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 1 ist ebenfalls eine halbjährliche Pflegeberatung festgehalten.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Hauswirtschaftliche Versorgung

Unter hauswirtschaftlicher Versorgung versteht man alle Versorgungsleistungen, die einen Pflegebedürftigen dabei unterstützen, seinen Haushalt weiterzuführen. Dazu gehört etwa das Einkaufen oder die Reinigung der Wohnung.

Entlastungsleistungen

Entlastungsleistungen

Nach dem Pflegestärkungsgesetz II haben alle Pflegebedürftigen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Um diese beziehen zu können, steht Versicherten der sogenannte Entlastungsbetrag zu. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat. Ziel der zusätzlichen Entlastungsleistung ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung und ist wie folgt definiert:

 

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr bis zu 1612 €.

Assistenzleistungen

Unsere Assistenzleistungen

  • Freizeitassistenz
  • Alltagsassistenz
  • Begleitung Arztbesuche und Behördengängen
  • Assistenz bei Selbstversorgung

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